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Folgende
Statuten treten am Tag der Genehmigung durch die Gründungsversammlung
vom 29. Oktober 1993 in Therwil in Kraft:
- Name und
Sitz
Unter dem Namen «Kultur-Palette Therwil» besteht eine Verein im Sinne
von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Therwil.
- Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung kultureller Aktivitäten in Verbindung
mit Behörden, anderen Vereinen und Privaten. Der Verein führt Veranstaltungen
durch, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins «Kultur-Palette Therwil» können sowohl natürliche
als auch juristische Personen werden.
- Finanzen
Die Einnahmen des Vereins ergeben sich aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Spenden
c) Erträgen aus Veranstaltungen
Der ordentliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung
festgesetzt.
- Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. Sie
ist oberstes Organ der «Kultur-Palette Therwil» und überwacht insbesondere
die Tätigkeit des Vorstands. Sie setzt die Jahresbeiträge fest. Sie
wählt den Vorstand und die Revisoren, genehmigt die Rechnung und allfällige
Statutenänderungen.
Eine Mitgliederversammlung wird bei Bedarf durch den Vorstand einberufen
oder wenn dies von mindestens einem Fünftel der eingeschriebenen Mitglieder
unter Angabe des Zwecks verlangt wird.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern (z.B. Präsident/Kassier/Aktuar).
Er konstituiert sich selbst. Der Vorstand vertritt den Verein kompetent
nach aussen und beschliesst über die laufenden Vereinstätigkeiten.
Der Vorstand legt jährlich eine Rechnung sowie ein Budget vor und verfügt
über die im Budget ausgewiesene Finanzkompetenz.
Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Sie
werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Die Revisoren
haben jährlich die Vereinsrechnung zu prüfen und zuhanden der ordentlichen
Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.
- Haftung
Für sämtliche Verbindlichkeiten der «Kultur-Palette Therwil» haftet
ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder
gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
- Auflösung
des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt unter Beschluss von 2/3 der an der
Versammlung anwesenden Mitglieder des Vereins. Das nach der Liquidation
vorhandene Vereinsvermögen wird der Gemeinde Therwil zur Verwendung
für kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt.
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